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Jahresabschluss

Erstellen von Jahresabschlüssen
Prüfen von Jahresabschlüssen
Unternehmen – Jahresabschluss

Erstellen von Jahresabschlüssen

Die zusammengefasste Reflektion über Ihr Schaffen als Unternehmer.

Lassen Sie sich durch neutrale Fachleute den Jahresabschluss unter besonderer Berückichtigung Ihrer Geschäfte erstellen.

Das Gesetz verpflichtet Sie, gemäß handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, regelmäßig Jahresabschlüsse aufzustellen und diese ggf. auch prüfen und bestätigen zu lassen. TopTax bietet hierfür:

  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen und ggf. konsolidierte Abschlüsse bzw. Konzernabschlüsse sowie Gewinnermittlungen für alle Rechtsformen.
  • Die Jahresabschlüsse beinhalten Erstellungsberichte, um die Anforderungen der Kreditinstitute an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das – Kreditrating (Basel II) zu erfüllen. Grundlage für die Jahresabschlüsse ist die von uns für Sie erstellte Finanzbuchhaltung.
  • Die umfassende steuerliche und betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Jahresabschlusses mit adäquaten Empfehlungen für die Zukunft.
Unternehmen – Jahresabschluss

Prüfen von Jahresabschlüssen

Wir nutzen bestehende Kooperationen zu den spezifischen Fachberatern.

Sie können bei jeder uns übertragenen Leistung sicher sein, dass Sie kompetent beraten und betreut werden.

Um Ihnen eine umfassende Dienstleistung in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten bieten zu können, kooperieren wir mit qualifizierten Partnern. Selbstverständlich werden wir uns auch in eine bestehende Partnerschaft zwischen Ihnen und einem externen Berater integrieren.

Im Bereich der freiwilligen Prüfungen übernehmen wir:

  • Pflichtprüfungen nach Handelsrecht des Jahresabschlusses in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern
  • Prüfung der jährlichen Lizenzentgeltmeldungen an das Duale System Deutschland (DSD)
  • Prüfung gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung von Verschmelzungen
  • Prüfung von Sachgründungen
  • Prüfung der Geschäftsführung gemäß Haushaltsgrundgesetz
  • Betriebswirtschaftliche Sonderprüfungen