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Über uns

Vereins- und Stiftungsberatung

Wir betrachten Vereine und Stiftungen nicht als Außenseiter des Steuerrechts!

Für unsere Kanzlei ist das Vereins- und Stiftungsrecht alltäglich und gehört zum 1×1 unseres Fachwissens.

Vereine und Stiftungen sind ein langjährig bewährtes Gestaltungsinstrument bei Vorliegen spezieller Rahmenbedingungen sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich.

Eine besondere Ausprägung der Vereine und Stiftungen finden wir im Gemeinnützigkeitsrecht. Gemeinnützige Organisationen sind eine der wesentlichen Triebfedern unserer Gesellschaft und unterstützen die Bürger in vielfältiger Weise im Alltag. Leider sind die steuerrechtlichen Anforderungen gerade für die sog. Non-Profit-Organisationen zum Zwecke der Vermeidung missbräuchlicher Anwendung sehr hoch.

TopTax bietet langjährige Erfahrung im Einsatz dieser Gesellschaftsformen und unterstützt Sie gerne bei speziellen Rechtsfragen aber auch bei der alltäglichen Betreuung von der Gründung bis zur Beendigung einer solchen Gesellschaft.